Die Einrichtung miteinander leben ist eine stationäre Erziehungshilfe über Tag und Nacht für weibliche und männliche Kinder und Jugendliche ab 7 Jahren im Rahmen
des § 27 in Verbindung mit den §§ 34, 35a und 41 SGB VIII.
Grundlage unserer Arbeit bilden die gesetzlichen Aufträge des SGB VIII (Sozial Gesetzbuch VIII), ausgehend von dem im Gesetz vorgesehenen Aufgaben „Förderung der Erziehung in der Familie“ und „Hilfe zur Erziehung“, welches Jugendhilfe als sozialarbeiterische Dienstleistung begreift.
Die stationäre Erziehungshilfe gliedert sich in den Bereich Wohngruppe
und den Trainingswohnbereich. Zusätzlich bieten wir eine Nachbetreuung in der eigenen Wohnung auf der Basis von Fachleistungsstunden und Intensiv Sozialpädagogische Einzelbetreuung an